Aktuelles
23.04.2024
Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, erfolgte die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs.
Die neuen Regelungen traten am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Somit haben im neuen Jahr, Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit den Anbieter des Fernsehprogramms frei zu wählen.
Auch wir als regionaler Telekommunikationsanbieter, bieten ab sofort digitales Kabelfernsehen in bester Ton und Bildqualität an.
Mehr als 150 TV- und Radiosender sind über Ihren Glasfaserhausanschluss empfangbar.
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